Mobilitätshilfe für den Bezirk Mittelfranken – damit Sie überall hinkommen
Sie haben einen Berechtigungsausweis vom Bezirk Mittelfranken? Dann fahren wir Sie – zum Einkaufen, zu Freunden, ins Kino oder wohin Sie möchten. Die Abrechnung läuft direkt über den Bezirk – ohne Aufwand für Sie.
Sie haben schon einen Berechtigungsausweis vom Bezirk?
Dann müssen Sie nicht weiterlesen – ein Anruf genügt, wir fahren Sie.
Unsere Partner & Kostenträger
Mit diesen Stellen arbeiten wir zusammen.
Warum Handicap Drive?
Mit Ihrem Berechtigungsausweis können Sie Ihren Fahrdienst frei wählen. Als Familienunternehmen aus Nürnberg fahren wir Sie und Ihre Angehörigen seit 2016 – mit einer spezialisierten Rollstuhlflotte, geduldig, pünktlich und mit echtem Verständnis für Ihre Situation.
-
seit 2016
Erfahrung im Rollstuhl- und Personentransport
-
7 Fahrzeuge
Spezialflotte für jede Rollstuhlgröße
-
7 Tage
erreichbar – auch kurzfristig buchbar
-
Direkt
Abrechnung mit Bezirk & Krankenkassen – ohne Vorauslegen
Was ist die Mobilitätshilfe?
Der Bezirk Mittelfranken gewährt Menschen mit Behinderung eine sogenannte Mobilitätshilfe – einen Fahrdienst für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Konkret heißt das: Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel behinderungsbedingt nicht oder nicht ausreichend nutzen können, übernimmt der Bezirk die Kosten für Ihre Fahrten. Hierunter fallen insbesondere Fahrten zur:
-
Teilhabe am gemeinschaftlichen, politischen und kulturellen Leben
-
Gestaltung persönlicher Beziehungen und persönlicher Lebensplanung
-
Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
-
Allgemeine Erledigungen des Alltags, z. B. Einkaufsfahrten
Wichtig: Die Mobilitätshilfe gilt nicht für Fahrten zu Ärzten, Therapien, Schulen, zum Arbeitsplatz oder für Urlaubsreisen. Medizinische Fahrten laufen über Ihre Krankenkasse – dafür bieten wir unsere Krankenfahrten an.
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Die Voraussetzungen sind klar geregelt. Teilnahmeberechtigt sind Sie, wenn alle folgenden Punkte auf Sie zutreffen:
-
Wohnsitz: Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Mittelfranken.
-
Alter: Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
-
Schwerbehindertenausweis: mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung, GdB 100), H (hilflos, GdB 100) oder Bl (blind).
-
Kein eigenes Fahrzeug: In Ihrem Haushalt steht kein geeignetes Fahrzeug für die Fahrten zur Verfügung.
Darüber hinaus können auch Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung berechtigt sein, wenn sie den öffentlichen Nahverkehr dauerhaft nicht nutzen können (fachärztlicher Nachweis erforderlich). Hinweis: Es findet eine Einkommens- und Vermögensprüfung statt – ab einem bestimmten Einkommen kann ein Eigenbeitrag anfallen.
Ihre Fahrzeugkategorie
Welche Fahrzeugkategorie Sie nutzen, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid – sie richtet sich nach Ihrem behinderungsbedingten Bedarf.
-
Kategorie 1
Taxi und Mietwagen
Fahrten mit einem regulären Taxi oder Mietwagen – für alle, die in ein normales Fahrzeug ein- und aussteigen können, auch mit Hilfe.
-
Kategorie 2
Spezialfahrzeug (Rollstuhl)
Sie werden direkt in Ihrem Rollstuhl transportiert – per Rampe oder Hebebühne, gesichert mit zertifiziertem Kraftknotensystem.
-
Kategorie 3
Spezialfahrzeug (großer Elektrorollstuhl)
Größeres Spezialfahrzeug für große Elektrorollstühle, Spezialrollstühle oder mehrere Rollstuhlfahrer gleichzeitig.
Handicap Drive bietet Fahrzeuge für alle Kategorien. Unsere 7 Rollstuhlfahrzeuge decken von der Standard-Kategorie bis zum großen Spezialfahrzeug alles ab. Sagen Sie uns bei der Buchung einfach Ihre Fahrzeugkategorie – sie steht auf Ihrem Berechtigungsausweis.
Ihr Kilometer-Kontingent
Der Bezirk Mittelfranken übernimmt die Kosten ohne Einzelnachweis bis zu einem jährlichen Kilometer-Kontingent. Die maximale einfache Fahrtstrecke beträgt 100 km. Kurze Fahrtunterbrechungen (z. B. ein Stopp beim Bäcker) und Fahrgemeinschaften sind möglich.
Sollte Ihr Kontingent nicht ausreichen, können Sie beim Bezirk jederzeit eine Erhöhung beantragen – wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es knapp wird.
Kreisfreie Städte
Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach
1.700km/Jahr
Landkreise
Nürnberger Land, Roth, Erlangen-Höchstadt u. a.
2.600km/Jahr
Gezählt werden nur die Nutzkilometer – also die Strecke mit Ihnen als Fahrgast. Wir behalten Ihren Kilometerstand automatisch für Sie im Blick.
Was unser Fahrdienst für Sie leistet – alles inklusive
Wenn Sie mit uns fahren, kümmern wir uns um mehr als nur die Strecke:
-
Begleitung von Ihrer Haustür zum Fahrzeug und bis zum Zielort
-
Hilfe beim Ein- und Aussteigen Einstiegs- und Ausstiegshilfen
-
Rampen und Hebebühnen für jeden Rollstuhl die passende Lösung
-
Sichere Befestigung Ihres Rollstuhls im Fahrzeug
-
Mitnahme von Gehhilfen Rollator, Krücken, Rollstühle und E-Rollstühle
-
Blindenführhund & Begleithund fahren selbstverständlich mit
-
Transport von Gepäck z. B. Ihre Einkäufe
-
Persönliche Übergabe an eine bestimmte Person am Zielort
-
Hilfe bei Abrechnungsbelegen wir füllen die Belege mit Ihnen aus
Unsere Fahrer sind im Umgang mit Rollstühlen, Elektrorollstühlen und Hilfsmitteln geschult und gehen respektvoll und geduldig mit Ihnen um.
Berechtigungsausweis beantragen – so geht's
Den Antrag stellen Sie beim Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken – vor der ersten Fahrt. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie Ihren Berechtigungsausweis samt festgelegter Fahrzeugkategorie. Er gilt in der Regel 12 Monate und wird danach verlängert.
Bei jeder Fahrt: Zeigen Sie dem Fahrer Ihren Ausweis unaufgefordert vor Fahrtantritt – er vermerkt danach die gefahrenen Kilometer darauf.
Antrag stellen beim
Bezirk Mittelfranken – Sozialreferat
Postadresse
Rettistraße 56, 91522 Ansbach
Direktwahl
0981 / 4664-23002
So buchen Sie bei uns – ganz einfach
Ein Anruf genügt. Sollte es zu Verzögerungen kommen, informieren wir Sie umgehend.
-
Ausweis bereithalten
Halten Sie Ihren Berechtigungsausweis beim Anruf bereit.
-
Details nennen
Fahrzeugkategorie (steht auf dem Ausweis), Abholort, Ziel und Wunschtermin.
-
An 7 Tagen die Woche
Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar – auch kurzfristige Bestellungen sind möglich.
-
Direkte Abrechnung
Wir rechnen direkt mit dem Bezirk ab – Sie unterschreiben nur den Fahrtbeleg.
Ihre Begleitperson fährt kostenlos mit
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Begleitperson benötigen, fährt diese kostenlos mit – vorausgesetzt, sie ist nicht selbst zur Teilnahme an der Mobilitätshilfe berechtigt. Ist Ihre Begleitperson ebenfalls berechtigt, wird die Fahrt als Sammelfahrt abgerechnet.
Häufige Fragen
Was ist die Mobilitätshilfe des Bezirks Mittelfranken?
Die Mobilitätshilfe ist eine Leistung des Bezirks Mittelfranken für Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. Sie ermöglicht Fahrten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten, zu persönlichen Terminen oder zur Pflege sozialer Kontakte. Medizinische Fahrten (Arzt, Therapie) sind davon ausgenommen – diese laufen über die Krankenkasse.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätshilfe?
Berechtigt sind Menschen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Mittelfranken, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (GdB 100), H (GdB 100) oder Bl besitzen. Auch Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung, die den öffentlichen Nahverkehr dauerhaft nicht nutzen können, können berechtigt sein. Es findet eine Einkommens- und Vermögensprüfung statt.
Wie bekomme ich einen Berechtigungsausweis?
Den Antrag stellen Sie beim Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken (Rettistraße 56, 91522 Ansbach, Tel: 0981 / 4664-23002). Sie müssen die erforderlichen Unterlagen einreichen, bevor Sie den Fahrdienst nutzen können. Nach Bewilligung erhalten Sie den Berechtigungsausweis mit Ihrer Fahrzeugkategorie, gültig für 12 Monate.
Wie viele Kilometer kann ich pro Jahr fahren?
In kreisfreien Städten (z. B. Nürnberg, Fürth, Erlangen) stehen Ihnen 1.700 km pro Jahr zur Verfügung, in Landkreisen 2.600 km. Die maximale einfache Fahrtstrecke beträgt 100 km. Reicht Ihr Kontingent nicht aus, können Sie eine Erhöhung beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen den Fahrzeugkategorien?
Die Fahrzeugkategorie wird in Ihrem Bewilligungsbescheid festgelegt und richtet sich nach Ihrem behinderungsbedingten Bedarf. Kategorie 1 sind Fahrten mit normalem Taxi oder Mietwagen. Kategorie 2 ist ein Spezialfahrzeug für Rollstühle. Kategorie 3 ist ein größeres Spezialfahrzeug für große Elektrorollstühle oder mehrere Rollstuhlfahrer. Handicap Drive bietet alle Kategorien an.
Muss ich die Fahrten selbst bezahlen?
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Handicap Drive und dem Bezirk Mittelfranken. Sie zeigen uns vor jeder Fahrt Ihren Berechtigungsausweis und unterschreiben den Fahrtbeleg. Abhängig von Ihrem Einkommen kann ein Eigenbeitrag anfallen – die Details erfahren Sie bei der Antragstellung beim Bezirk.
Fährt meine Begleitperson kostenlos mit?
Ja. Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Begleitperson benötigen und diese nicht selbst am Fahrdienst teilnahmeberechtigt ist, fährt sie kostenlos mit.
Fahrt buchen – wir sind für Sie da
Haben Sie Ihren Berechtigungsausweis? Dann rufen Sie uns an und sagen Sie uns, wohin es gehen soll. Wir kümmern uns um den Rest – von der Abholung bis zur Abrechnung mit dem Bezirk.

